Mietzinsbeiträge
Familien, Alleinerziehende und Rentenbezügerinnen und -bezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben bei übermässig hohen Mietzinsbelastungen im Verhältnis zum Einkommen Anspruch auf einen Mietzinsbeitrag, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefonnummer 061 766 96 36.
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