AHV-Versicherungsausweis

Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name, Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt. Die Bestellung muss bei der SVA Baselland erfolgen.

Die Anmeldung für die Ausstellung eines Versicherungsausweises ist nur notwendig für Personen, welche nicht in der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz versichert sind (z.B. bei einem Grenzgänger oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).

Jede versicherte Person kann die Ausstellung des Ausweises bei der zuständigen Ausgleichskasse verlangen.

 

Bestellung AHV-Versicherungsausweis

Die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit allen erforderlichen Unterlagen ergänzte Anmeldung ist wie folgt bei der SVA Baselland einzureichen:

  • als Arbeitnehmer/in an den Arbeitgeber
  • als Selbständigerwerbender oder Nichterwerbstätiger an die für den Beitragsbezug zuständige Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle
  • in allen übrigen Fällen an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnortes

 

Kontakt Individuelle Konti

061 425 25 92

ik@sva-bl.ch