Adressänderung (innerhalb der Gemeinde)

Sind Sie innerhalb von Zwingen umgezogen?

Damit wir Ihre Adresse in unseren Registern ändern können, bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen Ihre neue Adresse persönlich oder schriftlich bekannt zu geben.

Wenn Sie nicht Schweizer Bürger resp. Bürgerin sind, benötigen wir Ihren Ausländerausweis.