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Einwohnergemeinde Zwingen -
Heute und morgen

 

Politik kann interessant sein!

Die Politik ist eine Herausforderung.
Besonders die Möglichkeit in der eigenen Gemeinde
etwas zu erreichen, soll Ansporn sein,
aktiv am Geschehen der Gemeinde teilzunehmen.

 

Der Gemeinderat von Zwingen ist die oberste leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bilden das oberste Organ. Sie wählen den Gemeinderat (Exekutive) an der Urne für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren. Die laufende Amtsperiode begann am 1. Juli 2004 und dauert bis zum 30. Juni 2008. An der Urne werden auch die Sozialhilfekommission, Ortsschulrat und die Rechnungsprüfungskommission gewählt. Die Urnenwahl ist nur dann durchzuführen, wenn pro Kommission mehr Nominationen vorliegen, als Sitze zu vergeben sind. Andernfalls kommt eine stille Wahl zustande.

Die Mitglieder der Bau- und Planungskommission, Delegierte der Musikschule, des Wasserverbund Birstal WVB und der ARA sowie das Wahlbüro werden durch den Gemeinderat gewählt.

Sachgeschäfte, Genehmigung der Jahresrechnung und des Voranschlages sowie die Steuerfussfestsetzung werden an der Gemeindeversammlung behandelt.

Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeindeversammlung, des Gemeinderates und der Kommissionen sind in der Gemeindeordnung geregelt.

Der Gemeinderat besteht aus 7 Mitgliedern, von denen jedes für ein Ressort verantwortlich ist. In seiner Aufgabenwahrnehmung wird der Gemeinderat von der Gemeindeverwaltung unterstützt.

Organe
Das wichtigste Organ, die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat in der Regel viermal jährlich einberufen. Regelmässig stehen das Budget samt Steuersatz sowie die Jahresrechnung zur Diskussion. Zudem wird über die ausserhalb der gemeinderätlichen Kompetenz liegenden Geschäfte wie Neufassung und Änderung von Verordnungen und Reglementen und Grundstückgeschäfte befunden.

 
 
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