Bundesfeier in Zwingen ohne Feuerwerk

28. Juli 2022

Das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk ist am 31. Juli und 1. August 2022 auf dem gesamten Gemeindegebiet von Zwingen verboten.

Schon seit Frühling hat es viel zu wenig Niederschlag gegeben. Zudem herrschten zuletzt sehr hohe Temperaturen, teils begleitet mit Wind. Zwar ist diese Woche mit etwas weniger Hitze zu rechnen, doch es bleibt sommerlich. Merklicher Niederschlag blieb und bleibt auch weiterhin aus. Die Böden im Wald sowie auf Feldern und Wiesen sind ausgetrocknet. Daher gilt im Kanton Basel-Landschaft Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5, was grosse Gefahr bedeutet. Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen:

https://www.naturgefahren.ch/home/aktuelle-naturgefahren/waldbrand.html

 

 

Der Kantonale Führungsstab hat bereits ein absolutes Feuerverbot im Wald und am Waldrand verfügt und dieses am 25. Juli 2022 bestätigt und präzisiert:

 

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/medienmitteilungen/absolutes-feuerverbot-im-wald-und-in-waldesnaehe?searchterm=feuerverbot

 

 

Zudem muss beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Abstand zum Wald mindestens 200 Meter betragen. Gleichzeitig wird im Siedlungsgebiet dringend zum vorsichtigen Umgang mit Feuer und Feuerwerk gemahnt.

Dem Gemeinderat ist die Sicherheit ein grosses Anliegen. Es sollen keine unnötigen Risiken für Bevölkerung, Infrastruktur und Natur eingegangen werden. Somit bleibt das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk am 31. Juli und am 1. August 2022 auf dem gesamten Gemeindegebiet von Zwingen verboten. Wir bedauern diesen Entscheid, er ist jedoch unvermeidbar. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Nachsicht in dieser jetzigen Situation.

Auch ohne Feuerwerk freuen wir uns auf ein stimmungsvolles Zusammensein an der Bundesfeier am Sonntag, 31. Juli 2022 ab 18:30 Uhr im Rosengarten (Schlossareal).

 

Der Gemeinderat

 

verbot