Wahlen vom 12. Februar 2023

27. Januar 2023

Hinweis für die persönliche Stimmabgabe

Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne ist dieser Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abzugeben.

Hinweise für die briefliche Stimmabgabe

Im Hinblick auf die bevorstehenden Gesamterneuerungswahlen für den Regierungsrat und den Landrat – die Abstimmungsunterlagen sollten allen Stimmberechtigten im Laufe dieser Woche zugestellt werden – möchten wir Sie auf folgende Bestimmungen bezüglich der brieflichen resp. persönlichen Stimmabgabe hinweisen: 

  1. Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
  2. WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
  3. Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse des Wahlbüros resp. der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
  4. Das Antwortkuvert ist verschlossen bei der Gemeindeverwaltung abzugeben, in deren Briefkasten einzuwerfen oder frankiert bei einer Poststelle aufzugeben. Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
  5. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
  6. Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
    – per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
    – per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
  7. Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.