
Kanton Basel-Landschaft: kantonale Wahlen
Die Wahlergebnisse können auf den folgenden Seiten abgerufen werden:
- Gesamtresulate Regierungsratswahlen im Kanton Basel-Landschaft
- Gesamtresulatet Landratswahlen im Kanton Basel-Landschaft
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981, innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung der Ergebnisse beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft einzureichen. In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.