Zurückschneiden von Sträuchern und HeckenIm Frühjahr und Sommer, wenn die Vegetation einsetzt, zeigen sich die Sträucher von ihrer schönsten Seite. Sträucher können aber auch eine Gefahr darstellen, wenn sie in den Strassenraum ragen oder die Sichtverhältnisse bei Einmündungen, Kurven und Kuppen behindern. Die LiegenschaftsbesitzerInnen sind dafür verantwortlich, dass Bäume und Sträucher welche sich auf ihrem Grundstück befinden, den Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Insbesondere sind die Pflanzen so zurück zu schneiden, dass folgende Punkte jederzeit erfüllt sind:
Grünhecken dürfen gegen den Willen der nachbarlichen Grundeigentümerschaft nicht näher als 60 cm von der Grenze und nicht höher als ihre dreifache Distanz von derselben gehalten werden. Der Gemeinderat ist befugt, nach erfolgloser Aufforderung der Eigentümerschaft, diese Massnahme auf deren Kosten vornehmen zu lassen (Polizeireglement §15). ![]() Datum der Neuigkeit 15. Juni 2021
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