Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben – Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht gebotenDie Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Wald-brandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben. Dokument Medienmitteilung_Trockenheit_22.08.2022.pdf (pdf, 133.8 kB) Datum der Neuigkeit 22. Aug. 2022
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