SVA Baselland - Änderungen per 1. Januar 2023Weiterführende Informationen https://www.sva-bl.ch/de/aenderungen-per-1-januar-2023
AHV/IV/EO Per 1. Januar 2023 ist eine Rentenerhöhung vorgesehen. Abgeleitet davon ändern verschiedene weitere Maximal- und Minimalbeträge. Ergänzungsleistungen Im Bereich der Ergänzungsleistungen erhöhen sich die Werte u.a. beim Lebensbedarf und der Durchschnittsprämie. Individuelle Prämienverbilligung Die Richtprämien erhöhen sich per 01.01.2023.
Hier finden Sie die Beiträge, Leistungen und Grenzbeträge per 1.1.2023 Datum der Neuigkeit 20. Dez. 2022
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