Öffentliche Mitwirkung – Festlegung Gewässerraum: Zonenplan Siedlung; Zonenplan Landschaft; Teilzonenplan Areal Papierfabrik/Etzmatt; Spezialzone für Golf., ZwingenTitel des Mitwirkungsverfahrens
Projektbeschreibung Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Zwingen für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 12. Januar bis zum Montag, 13. Februar 2023 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Araweg 5a, 4222 Zwingen, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.zwingen.ch, aufgeschaltet.
Rechtsmittel, Einsichtnahme und Fristen Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am Mo. 13. Februar 2023 schriftlich an den Gemeinderat einzureichen.
Kontaktstelle Frist
Datum der Neuigkeit 12. Jan. 2023
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