Öffentliche Mitwirkung – Mutation Zweckbestimmung Parzelle Nr. 1037 zum Zonenplan Siedlung und Friedhofsbaulinienplan, Parzelle Nr. 1037, Zwingen
Weiterführende Informationen
https://amtsblatt.bl.ch/#!/search/publications/detail/9deb8ac7-2891-4f31-8cf4-ac000e303eed
Titel des Mitwirkungsverfahrens
Mutation Zweckbestimmung Parzelle Nr. 1037 zum Zonenplan Siedlung und Friedhofsbaulinienplan, Parzelle Nr. 1037
Projektbeschreibung
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Zwingen für die im Titel erwähnten Themen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen
von Donnerstag, 12. Januar bis zum Montag, 13. Februar 2023
öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Zwingen, Araweg 5a, 4222 Zwingen, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.zwingen.ch, aufgeschaltet.
Rechtsmittel, Einsichtnahme und Fristen
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am Mo. 13. Februar 2023 schriftlich an den Gemeinderat Zwingen einzureichen.
Kontaktstelle
Gemeinde Zwingen
Araweg 5a
4222 Zwingen
Frist
Ablauf der Frist: 13.02.2023
Datum der Neuigkeit 12. Jan. 2023