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Gemeinde Zwingen

Kanton Basel-Landschaft: kantonale Wahlen

Die Wahlergebnisse können auf den folgenden Seiten abgerufen werden:

Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981, innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung der Ergebnisse beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft einzureichen. In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.
 

 


Wahlen
 

Datum der Neuigkeit 13. Feb. 2023