Mitwirkungsverfahren Mutation GrundwasserschutzzonenDer Gemeinderat Zwingen führt für die Mutation der Grundwasserschutzzonen Pfandel- und Bernhardsmätteliquelle in Zwingen das Mitwirkungsverfahren durch. Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend «Mutation Grundwasserschutzzonen Pfandel- und Bernhardsmätteliquelle» durchgeführt. Dies für das im Gemeindebann Zwingen liegende Projektgebiet. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die – soweit sie der Sache dienen – zu berücksichtigen sind. Die Mitwirkungsauflage dauert vom 22. Mai 2020 bis 22. Juni 2020. Die Unterlagen (Schutzzonenplan, Schutzzonenreglement, Konfliktplan und Planungsbericht) können nach telefonischer Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung Zwingen, Schlossgasse 4, 4222 Zwingen eingesehen werden. Natürlich sind die gesamten Unterlagen auch elektronisch auf www.zwingen.ch verfügbar. Stellungnahmen und Vorschläge sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen an: Gemeinderat Zwingen, Schlossgasse 4, 4222 Zwingen. Auskünfte erteilt: Gemeinderat Zwingen
Datum der Neuigkeit 19. Mai 2020
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