https://www.zwingen.ch/de/politik/abstimmungsresultate/politrechteinfos/
22.03.2023 00:59:58
HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.baselland.ch und des Bundes unter
www.admin.ch
Urnenöffnungszeiten
Für die persönliche Stimmabgabe ist an den Wahl- und Abstimmungswochenenden das Wahllokal wie folgt geöffnet:
Sonntag 11.00 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
Kapelle, Schlossareal
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren). Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Abstimmungscouverts können am Abstimmungssamstag bis 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist