Betreungsgutscheine beantragen
Zwingener Eltern können ab 2017 für die familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten des Kantons Basel-Landschaft Betreuungsgutscheine beziehen. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Gemeinde Zwingen, welche eine vergünstigte Nutzung von Kindertagesstätten ermöglichen. Betreuungsgutscheine können Sie beantragen, sobald Sie einen zugesicherten Betreuungsplatz für Ihr Kind haben. Spätestens bei Beginn der Betreuung sollten Sie den Antrag abschicken, da Betreuungsgutscheine nicht rückwirkend beantragt werden können (es gilt das Eingangsdatum des Antrags). Wir brauchen von Ihnen: - Formular „Antrag Betreuungsgutscheine (ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen)
- Formular „Betreuungsbestätigung Kindertagesstätte“ (ausgefüllt und unterschrieben von der Kindertagesstätte
Legen Sie bitte Kopien von diesen Dokumenten bei, wenn es auf Ihre Situation zutrifft: Ausbildungs- oder Immatrikulationsbestätigung, Steuerveranlagung, aktuelle Taggeldabrechnung der Arbeitslosenkasse, IV-Verfügung, usw.). Senden Sie die Unterlagen an: Gemeindeverwaltung Zwingen Schlossgasse 4 4222 Zwingen Hier finden Sie weitere Informationen: Flyer Fragen & Antworten Antrag Betreuungsbestätigung Reglement
|
|