Motorfahrzeugkontrolle - Führer- und Lernfahrausweise

Das Formular können Sie hier herunterladen oder am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und den Sehtest absolviert haben, müssen Sie Ihre Personalien am Schalter der Einwohnerkontrolle bestätigen lassen. Die Gemeindeverwaltung leitet das Dokument weiter an die Motorfahrzeugkontrolle.

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • 1 farbiges Passfotos / Kategorie 
  • evtl. gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)
  • Ausweis (IDK oder Pass)

 

notwendige Dokumente für das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises zum Erwerb von Führerausweisen der (neuen) Kategorien A, A1 und B

  • 1) das vollständig ausgefüllte Gesuch 
  • 2) aktuelles farbiges Passfoto 
  • 3) Sehtest (nicht älter als 2 Jahre),
  • 4) gültigen Nothelferausweis  (nicht älter als 6 Jahre)

Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle nicht mehr ausgehändigt werden. Wenn jemand bereits im Besitze eines Schweizer Lern- oder Führerausweises ist, entfällt diese Bestätigung.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Zulassungsbewilligung zur Basistheorieprüfung, welche Ihnen frühestens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters zustellen. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichung des Mindestalters absolviert werden. Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Basistheorieprüfung erteilt. (Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).
 

Motorfahrzeugkontrolle BL
Ergolzstrasse 1
4414 Füllinsdorf
061 552 00 00
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