Feuerwerksverbot Gemeinde Zwingen
Absolutes Feuerwerksverbot in der ganzen Gemeinde Zwingen
Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab (KFS) ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Freien verfügt – das Feuer- und Feuerwerksverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern, Böllern, Raketen oder sonstiger Pyrotechnik ist strikt untersagt.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Zwingen
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| Feuerwerksverbot allgemein (PDF, 118 kB) | Download | 0 | Feuerwerksverbot allgemein |