Gemeindeversammlung

Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin bzw. jeder Stimmbürger von Zwingen die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen.

Ort

Gemeindesaal Zwingen
Friedhofweg 11
4222 Zwingen

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite.

Kompetenzen

Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 ff des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Voraussetzungen

Stimmbürgerin resp. Stimmbürger von Zwingen.

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