Mietzinsbeiträge


Familien, Alleinerziehende und Rentenbezügerinnen und -bezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben bei übermässig hohen Mietzinsbelastungen im Verhältnis zum Einkommen Anspruch auf einen Mietzinsbeitrag, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann.

Die Sozialhilfebehörde Zwingen entscheidet im Rahmen des Reglements über die Gesuche, berechnet die Höhe der Leistungen und erlässt die entsprechende Verfügung.

Der Gemeinderat entscheidet auf Antrag der Sozialhilfebehörde Zwingen über Härtefälle.

Wichtigste Voraussetzungen:

 

  • Sie leben in knappen finanziellen Verhältnissen.
  • Es lebt mindestens ein minderjähriges oder ein sich in Erstausbildung befindenden Kind mit Ihnen im gleichen Haushalt.
  • Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen. Dies jeweils in ihrer Wohngemeinde.
  • Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger oder haben als Ausländerin oder Ausländer einen Ausweis C, B, F oder S
  • Sie sind seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.
Formular Mietzinsbeiträge