Sozialhilfe


Die Gemeinde Zwingen leistet die notwendige Hilfe an Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen vermag, kann um die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Gesetzliche Grundlagen sind die Kantonale Sozialhilfegesetzgebung und die Richtlinien der Sozialbehörde Zwingen.

Convalere AG klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Antrag an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Convalere AG vollzogen.

Für die Anmeldung melden Sie sich bitte bei Convalere AG. Sie erhalten daraufhin eine Einladung für ein Erstgespräch. Anlässlich des ersten und der folgenden Gespräche werden die nötigen und möglichen Hifsmassnahmen mit Ihnen besprochen.

Kontakt
Convalere AG
Schlossstrasse 17
4133 Pratteln

E-Mail: sozialdienst@convalere.ch

Telefon: 061 500 10 50