Widerruf Urnenwahl und stille Wahl vom 27.09.2026
Ersatzwahl Schulrat Primarschule Zwingen
Stille Wahl, Widerruf der Urnenwahl und Anordnung der Nachwahl
Für die auf den Sonntag, 27. September 2026 angesetzte Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Schulrats Primarschule Zwingen für den Rest der Amtsperiode bis zum 30. Juni 2028 ist innert der gesetzlichen Frist ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen:
Frau Anna Schlegel, geb. 1987, Alfred-Scherrer-Strasse 8, parteilos
Da weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Sitze zu besetzen sind, beschliesst der Gemeinderat als zuständige Erwahrungsinstanz gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte:
- Die auf den 27. September 2026 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
- Frau Anna Schlegel wird für den Rest der Amtsperiode bis zum 30. Juni 2028 als Mitglied des Schulrats Primarschule Zwingen in stiller Wahl für gewählt erklärt.
- Für den verbleibenden Sitz wird eine Nachwahl auf Sonntag, 29. November 2026, angesetzt. In der Nachwahl entscheidet das relative Mehr (§ 29 GpR).
- Wahlvorschläge für den verbleibenden Sitz können bis Montag, 5. Oktober 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Geht innert dieser Frist genau ein gültiger Wahlvorschlag ein, wird die vorgeschlagene Person in stiller Wahl für gewählt erklärt und die Urnenwahl vom 29. November 2026 widerrufen. Geht kein oder gehen mehrere gültige Wahlvorschläge ein, findet die Urnenwahl am 29. November 2026 statt.
Nach unbenütztem Ablauf der dreitägigen Beschwerdefrist wird die Wahl durch den Gemeinderat verbindlich erwahrt. Der Erwahrungsbeschluss wird anschliessend separat veröffentlicht.
Gemeinderat Zwingen
Ermando Imondi Julia Bircher
Gemeindepräsident Gemeindeverwalterin
Datum Publikation: 3. August 2026
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
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| Widerruf der Urnenwahl und stille Wahl 270926 (PDF, 65 kB) | Download | 0 | Widerruf der Urnenwahl und stille Wahl 270926 |