Einbürgerungen

Einbürgerung

Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Das Amt für Migration und Bürgerrecht (AFMB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. führt ab 1. Januar 2019 alle Vorabklärungen im Einbürgerungsverfahren durch und bereitet mit der Petitionskommission die Einbürgerungsbeschlüsse des Landrates vor.

Direkter Kontakt:
Amt für Migration und Bürgerrecht
Tel. 061 552 51 61
afmb@bl.ch

 

Ordentliche Einbürgerung

Für die ordentliche Einbürgerung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.von Ausländerinnen und Ausländer ist auf der Gemeindeebene der Gemeinderat resp. die Gemeindeversammlung zuständig. 

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Erleichterte Einbürgerung

Als Ehegatte einer Schweizer Bürgerin resp. als Ehegattin eines Schweizer Bürgers kann ich ein Gesuch stellen, wenn ich seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebe und mich seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz aufgehalten habe, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches.
- weitere InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Fragen und Antworten zur Ordentliche EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und zur Erleichterte Einbürgerung / WiedereinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Name
Verfahren.pdf (PDF, 25 kB) Download 0 Verfahren.pdf
Deutschkenntnisse_Burgerrecht.pdf (PDF, 124 kB) Download 1 Deutschkenntnisse_Burgerrecht.pdf
Voraussetzungen_2021.pdf (PDF, 82 kB) Download 2 Voraussetzungen_2021.pdf
Flyer_Einburgerungsapp.pdf (PDF, 2.34 MB) Download 3 Flyer_Einburgerungsapp.pdf
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