Feuerwerksverbot Gemeinde Zwingen

30. Juli 2026

Absolutes Feuerwerksverbot in der ganzen Gemeinde Zwingen

Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab (KFS) ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Freien verfügt – das Feuer- und Feuerwerksverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.

Das Zünden von Feuerwerkskörpern, Böllern, Raketen oder sonstiger Pyrotechnik ist strikt untersagt.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Zwingen

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Feuerwerksverbot allgemein (PDF, 118 kB) Download 0 Feuerwerksverbot allgemein