Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin bzw. jeder Stimmbürger von Zwingen die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite. |
Kompetenzen: | Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 ff des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen. |
Voraussetzungen: | Stimmbürgerin resp. Stimmbürger von Zwingen. |
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