Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)


Die Gemeinde Zwingen gehört der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Laufental an. Die Behörde ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und besteht zwingend aus Präsidium, Spruchkörper (Entscheid-Gremium) und Behördensekretariat. Entscheide werden in der Regel in Dreierbesetzung gefällt. Der Spruchkörper muss zwingend mit einem Juristen besetzt sein und ist ansonsten interdisziplinär zusammengesetzt aus Fachpersonen der Bereiche Recht, Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Medizin oder Finanzwesen. Gegen Entscheide der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde kann beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs-und Verwaltungsrecht, Beschwerde erhoben werden.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, die ihr im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen anzuordnen.
Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
Kinderschutz: Vaterschaft, Unterhaltsanspruch, Elterliche Sorge, Besuchsrecht, Kindesvermögen, Gefährdung des Kindeswohls, Adoptionsgesuche.
Erwachsenenschutz: Vertretung bei Urteilsunfähigkeit, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung, Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, Gefährdungsmeldung, private Mandatsträger.
Alle Meldungen für Erwachsene, Gefährdungsmeldungen für Kinder und Jugendliche der Schulen, der Polizei oder von Nachbarn müssen direkt bei der KESB eingereicht werden. Die KESB Laufental beantwortet auch gerne Ihre Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Weitere Informationen unter www.kesb-bl.ch/behorden/kesb-laufental/

KESB Laufental
Bahnhofstrasse 30
4242 Laufen
Telefon:061 599 85 40 oder 061 599 85 41