https://www.zwingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=27121
26.03.2023 17:38:35


Todesfall/Bestattungenswesen


Urnenwand Friedhof Zwingen


Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Wie müssen Sie bei einem Todesfall vorgehen?

Todesfall in Zwingen

Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung auf der Gemeindeverwaltung Zwingen zu melden. Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente mit:
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • letztwillige Verfügung (falls vorhanden)

Todesfall ausserhalb von Zwingen

Die Angehörigen müssen den Todesfall zuerst dem am Sterbeort für die Gemeinde zuständigen Zivilstandsamt melden und danach auf der Gemeindeverwaltung Zwingen vorbeikommen.

Zusätzlich zu den oben erwähnten Dokumenten benötigen wir:
  • Bescheinigung des Zivilstandsamtes

Dokumente Friedhof_Zwingen_Grabtypen.pdf (pdf, 1124.6 kB)
Fotos_von_Urnen.pdf (pdf, 1628.5 kB)
Willensverfugung.pdf (pdf, 86.4 kB)

Publikationen

Name Laden
Friedhofreglement (pdf, 3462.3 kB)


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