Motorfahrzeugkontrolle - Führer- und Lernfahrausweise
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Das Formular können Sie hier herunterladen oder am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und den Sehtest absolviert haben, müssen Sie Ihre Personalien am Schalter der Einwohnerkontrolle bestätigen lassen. Die Gemeindeverwaltung leitet das Dokument weiter an die Motorfahrzeugkontrolle. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
notwendige Dokumente für das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises zum Erwerb von Führerausweisen der (neuen) Kategorien A, A1 und B
Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle nicht mehr ausgehändigt werden. Wenn jemand bereits im Besitze eines Schweizer Lern- oder Führerausweises ist, entfällt diese Bestätigung. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Zulassungsbewilligung zur Basistheorieprüfung, welche Ihnen frühestens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters zustellen. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichung des Mindestalters absolviert werden. Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt. Motorfahrzeugkontrolle BL
Dokument MFK.pdf (pdf, 305.3 kB)
|