Hundekontrolle

Sie haben neu einen Hund in Ihrer Familie?
Herzlichen Glückwunsch!

Es ist wichtig, dass die Hunde innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Zwingen, Einwohnerdienste angemeldet werden. Bitte nehmen Sie hierzu folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

· Kopie Kaufbeleg Hund

· Kopie Haftpflichtversicherung Hund

· Kopie Impfbüchlein

· Nachweis Hundegebühr bereits in der alten Gemeinde bezahlt

· Evtl. Kantonale Bewilligung Hund für potenziell gefährliche Hunde

Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunde

Das Hundegesetz und dessen Verordnung regeln das Halten von potenziell gefährlichen Hunden. Als solche gelten: Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino sowie Fila Brasileiro.

Betroffen sind auch alle Kreuzungstiere dieser Rassen (z. B. American Bully) und alle Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind.

Alle Hunde müssen in der Datenbank AMICUS registiert werden. Jede Hundehalterin oder Hundehalter muss dafür besorgt sein, dass die Daten in der Datenbank korrekt sind. Mit der Personen-ID kann sich jeder registrierter Halter einloggen und die Daten einsehen.

Die Hundesteuer sind jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten und werden jährlich in Rechnung gestellt. Die Hundetaxe für den ersten Hund beträgt CHF 130.00, die Taxe für jeden weiteren Hund liegt bei CHF 180.00 (Beschluss Gemeindeversammlung vom
20. März 2021, Trakt. 2: Budget 2021, b: Festlegung der Grundlagen zum Budget)
.

Befreit von der Hundegebühren sind folgende Hunde:

· Hunde, welche unter 3 Monate alt sind

· Diensthunde der Armee, Polizei und des Grenzwachkorps

· Blindenführhunde

· Den ersten Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen

· Ausgebildete Rettungs– und Katastrophenhunde

· Hunde, die für Tierversuche gezüchtet oder gehalten werden

· Geprüfte Schweisshunde, wenn sie zur Nachsuche eingesetzt werden

 

Stichtag für die Erhebung der Hundesteuer ist der 31. März des aktuellen Jahres

 

Bei Fragen steht Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung (061 766 96 36).

Vielen Dank für Ihre Bemühungen – und viel Freude mit Ihrem Hund!

Einwohnerdienste Zwingen

 

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