Aufgrabungsgesuch / Benützung Allmend
Zuständiges Amt: Bauverwaltung Aufgrabungen und die Benützung von öffentlicher Allmend sind bewilligungspflichtig. Damit die benötigte Bewilligung erteilt werden kann, müssen Sie das untenstehende Formular ausfüllen und an die Bauverwaltung Zwingen senden. Dokument Aufgrabungsgesuch (pdf, 583.5 kB)
|