Reklamegesuch
Zuständiges Amt: Bauverwaltung Das Anbringen von Reklame/Werbung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Zwingen ist bewilligungspflichtig. Bitte verwenden Sie für das untenstehende Gesuchsformular (PDF). Unabhängig der Bewilligungspflicht muss die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers für alle Standorte von Strassenreklamen vorliegen/gegeben sein.
Temporäre Reklamen (z.B. Ankündigungen von Veranstaltungen) Temporäre Reklamen dürfen frühestens 6 Wochen vor der Veranstaltung angebracht werden und müssen spätestens 7 Tage nach dem Veranstaltungstermin wieder entfernt sein.
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