Willkommen auf der Website der Gemeinde Zwingen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Reklamegesuch

Zuständiges Amt: Bauverwaltung

Das Anbringen von Reklame/Werbung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Zwingen ist bewilligungspflichtig. Bitte verwenden Sie für das untenstehende Gesuchsformular (PDF).

Unabhängig der Bewilligungspflicht muss die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers für alle Standorte von Strassenreklamen vorliegen/gegeben sein.


 

Temporäre Reklamen (z.B. Ankündigungen von Veranstaltungen)
Gemäss dem Reklamereglement §11 ist es möglich, temporäre Reklamen wie Ankündigungen von Veranstaltungen, an den offiziellen Anschlagstellen der Gemeinde zu platzieren. Im Dokument  'öffentliche Stellen für Plakate' finden Sie die offiziellen Anschlagstellen.

Temporäre Reklamen dürfen frühestens 6 Wochen vor der Veranstaltung angebracht werden und müssen spätestens 7 Tage nach dem Veranstaltungstermin wieder entfernt sein.

zur Übersicht