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AHV/IV-Zweigstelle

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Steiner, Lorena

Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder.

Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.

Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

 

Formulare & Merkblätter der SVA Baselland


Dokumente Checkliste_Erlass_AHV_IV_EO-Beitrage.pdf (pdf, 381.9 kB)
EL_Ablaufschema.pdf (pdf, 396.5 kB)
Erlassgesuch_AHV_IV_EO-Beitrage.pdf (pdf, 778.7 kB)
EL_Anmeldung_zum_Bezug_einer_Ergaenzungsleistung_zur_AHV-_oder_IV-Rente.pdf (pdf, 1391.9 kB)

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.

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Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV Gesuch (pdf, 1413.8 kB)
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) Link


Publikationen

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Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen (pdf, 434.7 kB)


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