Reklamegesuch

Das Anbringen von Reklame/Werbung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Zwingen ist bewilligungspflichtig. Bitte verwenden Sie für das untenstehende Gesuchsformular (PDF).

Unabhängig der Bewilligungspflicht muss die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers für alle Standorte von Strassenreklamen vorliegen/gegeben sein.


 

Temporäre Reklamen (z.B. Ankündigungen von Veranstaltungen)
Gemäss dem Reklamereglement §11 ist es möglich, temporäre Reklamen wie Ankündigungen von Veranstaltungen, an den offiziellen Anschlagstellen der Gemeinde zu platzieren. Im Dokument  'öffentliche Stellen für Plakate' finden Sie die offiziellen Anschlagstellen.

Temporäre Reklamen dürfen frühestens 6 Wochen vor der Veranstaltung angebracht werden und müssen spätestens 7 Tage nach dem Veranstaltungstermin wieder entfernt sein.

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Geschaftsordnung_Bau_und_Planungskommission.pdf Download 0 Geschaftsordnung_Bau_und_Planungskommission.pdf
Baselland_Informationen_Strassenreklamen_Kantons-_und_Gemeindestrassen.pdf Download 1 Baselland_Informationen_Strassenreklamen_Kantons-_und_Gemeindestrassen.pdf
Baselland_Merkblatt_Sichverhaltnisse.pdf Download 2 Baselland_Merkblatt_Sichverhaltnisse.pdf
Reglement_Reklame.pdf Download 3 Reglement_Reklame.pdf
offentliche_Stellen_fur_Plakate.pdf Download 4 offentliche_Stellen_fur_Plakate.pdf
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