https://www.zwingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?action=showdienst&dienst_id=27112
28.06.2022 23:08:20
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert
14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wir benötigen folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über den eUmzug abzumelden. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle erforderlich.
Name | Laden |
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Abmeldung / Wegzug (ausserhalb Kanton Basel-Landschaft) | Link |
Abmeldung / Wegzug (innerhalb Kanton Basel-Landschaft) | Link |
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