Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtsbewilligung
Die Gemeinde ist seit dem 1. Januar 2004 für die Erteilung der Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen für Anlässe (von Vereinen, Institutionen etc.) zuständig. Sie teilt ihre Entscheide den kantonalen Behörden mit und ist für den Vollzug besorgt.
Nicht bewilligungspflichtig sind Take-away-Betriebe (Imbissbuden etc.), Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.
Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist weiterhin die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten und Tombolas.