eUmzugCH
Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mit umziehen, müssen den Umzug eigenständig melden.
Dieser Dienst steht Personen mit Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Arbeitszweck (Wochenaufenthalt) leider nicht zur Verfügung.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 766 96 36 | gemeinde@zwingen.ch |