Anmeldung / Zuzug (innerhalb Kanton Basel-Landschaft)

Sie ziehen nach Zwingen? Hiermit heissen wir Sie herzlich willkommen.

Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) § 5 Abs. 1 beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden.

Voraussetzungen für einen elektronischen Umzug (eUmzug) innerhalb des Kantons Basel-Landschaft
  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L
  • Personen aus Drittstaaten mit den Ausweisen B, C, Ci oder F

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen elektronisch bereit:
  • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Miet-Wohnung/Liegenschaft
  • Krankenversicherungskarte (Grundversicherung) aller umziehenden Personen (nur bei Zuzug)
  • 13-stelligen AHV-Nummer (756…)

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
  • Falls Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind, eine Heirats- oder Scheidungsurkunde bzw. Todesanzeige.

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