Anmeldung / Zuzug (innerhalb Kanton Basel-Landschaft)
Sie ziehen nach Zwingen? Hiermit heissen wir Sie herzlich willkommen.
Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) § 5 Abs. 1 beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Voraussetzungen für einen elektronischen Umzug (eUmzug) innerhalb des Kantons Basel-Landschaft
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen elektronisch bereit:
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
Aktionen
Verantwortliche Person: Lorena Steiner Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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