Abmeldung / Wegzug (ausserhalb Kanton Basel-Landschaft)

Ziehen Sie aus dem Kanton Basel-Landschaft in einen anderen Kanton?


Personen mit Schweizer Bürgerrecht, EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L

(um zum eUmzug zu gelangen, drücken Sie auf den Link unter Aktionen)
Sie können von einer eUmzug-teilnehmenden Gemeinde in eine nicht teilnehmende Gemeinde wegziehen. Sie müssen anschliessend den Zuzug gemäss den Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen.

Möchten Sie den eUmzug für die Abmeldung nicht nutzen, füllen Sie bitte das elektronische Formular aus. Beachten Sie, dass Ihre Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde nur durch eUmzug möglich ist, wenn Sie sich auch per eUmzug abmelden.


Personen aus Drittstaaten

Personen aus Drittstaaten können den eUmzug für den Wegzug aus dem Kanton Basel-Landschaft derzeit NICHT nutzen. Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab oder via E-Mail ( gemeinde@zwingen.ch ). Sollten Sie sich via E-Mail abmelden bitten wir Sie darum, von allen wegziehenden Personen eine Pass-/ oder ID-Kopie anzuhängen.

Aktionen

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