Mieterwechsel - Meldung Vermieter
Bitte teilen Sie uns die Mieterwechsel Ihrer Liegenschaft mit.
§ 7 Absatz 1 ARG: Mitteilungs- (und Auskunfts)pflicht "1 Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit." mitteilungspflichtige Personen:
Anmeldungs- und Registergesetz (ARG): https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/111 Aktionen
Verantwortliche Person: Lorena Steiner Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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