Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den ErgänzungsleistungenDie jährlichen Ergänzungsleistungen müssen mittels Anmeldeformular bei der SVA beantragt werden. Das Anmeldeformular ist auf der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Mit dem sorgfältigen Ausfüllen des Formulars und den vollständigen Beilagen erleichtert und beschleunigt sich die Prüfung des Antrags. Die nötigen Belege sind auf dem Formular detailliert aufgeführt. Bitte denken Sie auch daran, dass Formular zu unterschreiben. SVA Baselland: Jährliche Ergänzungsleistungen (EL) Anrechenbare Heimtaxen (EL-Heimobergrenze)Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), die im Kanton Basel-Landschaft im Alters- und Pflegeheimen oder in Spitälern leben, wurde ab dem 1.1.2018 eine Obergrenze für die anrechenbaren Heimtaxen (Hotellerie und Betreuung) eingeführt. Die Einführung der Begrenzung erfolgt gestaffelt über mehrere Jahre. Die EL- Heimobergrenze für anrechenbare Heimtaxen beträgt:
Zugehörige Dienstleistung: AHV/IV-Zweigstelle Zuständige Instanz: AHV-Zweigstelle
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