ReklamereglementDas Anbringen von Reklame/Werbung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Zwingen ist bewilligungspflichtig. Bitte verwenden Sie dafür das Gesuch zum Anbringen einer Reklame. Unabhängig der Bewilligungspflicht muss die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers für alle Standorte von Strassenreklamen vorliegen/gegeben sein.
Zugehörige Dienstleistung: Reklamegesuch Zuständige Instanzen: Bauverwaltung, Einwohnerkontrolle
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