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Reklamereglement


Das Anbringen von Reklame/Werbung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Zwingen ist bewilligungspflichtig. Bitte verwenden Sie dafür das Gesuch zum Anbringen einer Reklame.

Unabhängig der Bewilligungspflicht muss die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers für alle Standorte von Strassenreklamen vorliegen/gegeben sein.

 



Datum: 20. Mai 2021
Laden: Reglement_Reklame.pdf (pdf, 5728.6 kB)
Reklamegesuch.pdf (pdf, 242.9 kB)
Merkblatt_Reklamen_im_Strassenraum.pdf (pdf, 323.3 kB)


Zugehörige Dienstleistung: Reklamegesuch
Zuständige Instanzen: Bauverwaltung, Einwohnerkontrolle

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