Beglaubigung (Unterschrift)
Benötigen Sie für eine Amtsstelle eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Fotokopie?
Unterschriftsbeglaubigungen
- Terminvereinbarungen (empfohlen!)
- Es ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (ID oder Pass)
(z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) - die Unterschrift muss vor Ort von der Beglaubigungsperson geleistet werden
Beglaubigung von Kopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Gemeindeschreiberin wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen
Preise
CHF 15.00 (für natürliche Personen und ortsansässige, je beglaubigte Unterschrift oder Kopie)
CHF 20.00 (für juristische Personen und Auswärtige, je beglaubigte Unterschrift oder Kopie)
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 061 766 96 36 | gemeinde@zwingen.ch |