Hundekontrolle

Sie haben neu einen Hund in Ihrer Familie?
Herzlichen Glückwunsch!

Alle Hunde müssen in der Datenbank AMICUS registiert werden. Jede Hundehalterin oder Hundehalter muss dafür besorgt sein, dass die Daten in der Datenbank korrekt sind. Mit der Personen-ID kann sich jeder registrierter Halter einloggen und die Daten einsehen.

Die Hundesteuer sind jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten und werden jährlich in Rechnung gstellt. Die Hundetaxe für den ersten Hund beträgt Fr. 130.-- die Taxe für jeden weiteren Hund liegt bei Fr. 180.--  (Beschluss Gemeindeversammlung vom
20. März 2021, Trakt. 2: Budget 2021, b: Festlegung der Grundlagen zum Budget) 
   .

Frei von Abgaben sind:

  • Hunde, welche unter 3 Monate alt sind
  • Diensthunde
  • Blindenführhunde
  • Hunde, welche die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde entrichtet haben
  • Stichtag für die Erhebung der Hundesteuer ist der 31. März des aktuellen Jahres
     

Bei Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung (061 766 96 36).

Vielen Dank für Ihre Bemühungen – und viel Freude mit Ihrem Hund!

 

 

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